Ratgeber · BIG-Digital

BIG-Digital beantragen: der Weg für Hotels in Brandenburg.

BIG-Digital beantragt Ihr Hotel online im Kundenportal der ILB. Vorher ist ein Erstgespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) Pflicht. Beginnen dürfen Sie erst nach der Antragseingangsbestätigung, und dann auf eigenes Risiko. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben und wird erst nach dem Verwendungsnachweis ausgezahlt.

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Passt mein Hotel?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg. Für Hotels, Resorts und Ferienanlagen heißt das: Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Brandenburg, und das Ergebnis des Projekts kommt dieser Betriebsstätte zugute.

Ob Ihr Betrieb als KMU gilt, richtet sich nach der KMU-Definition der EU; die ILB stellt dazu ein Merkblatt bereit. Ob Ihr Vorhaben passt, prüfen die WFBB im Erstgespräch und die ILB im Antrag.

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Was gefördert wird

BIG-Digital kennt drei Projektarten, jede mit eigenem Höchstzuschuss und eigenem Durchführungszeitraum. Vorhaben unter 5.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert.

  • Beratung

    Höchstzuschuss 50.000 EUR · Durchführungszeitraum 6 Monate

    Externe Beratung, die Ihre betrieblichen Abläufe auf Möglichkeiten der Digitalisierung untersucht. Im Hotel etwa: Wo bleiben Gästeanfragen liegen, wo entsteht Doppelarbeit zwischen Rezeption, Housekeeping und Buchhaltung?

  • Implementierung

    Höchstzuschuss 250.000 EUR · Durchführungszeitraum zwei Jahre

    Digitalisierungsprojekte, die Arbeitsabläufe oder die Erbringung von Leistungen verbessern. Im Hotel etwa: Gästeanfragen zuordnen und Antworten vorbereiten, Housekeeping-Plan und Zimmerstatus, Mängel und Übergaben an einem Ort.

  • Schulung

    Höchstzuschuss 50.000 EUR · Durchführungszeitraum 6 Monate, bei prozessbegleitender Schulung bis zu zwei Jahre

    Qualifizierung Ihres Teams im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. Eine Schulung ohne Implementierungsprojekt fördert BIG-Digital nicht.

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Der Weg in sieben Schritten

So beschreibt die ILB den Weg zur Förderung, ergänzt um das, worauf es im Hotel ankommt.

  1. Vorhaben beschreiben

    Halten Sie fest, welcher Ablauf sich ändern soll, welches Ziel Sie verfolgen und welche Ausgaben anfallen. Für die Vorhabenbeschreibung gibt die ILB eine Gliederung vor.

  2. Erstgespräch bei der WFBB

    Ein Gespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg ist Grundvoraussetzung für den Antrag. Dort wird das Vorhaben fachlich eingeordnet. Zum Antrag gehört eine Bestätigung dieser fachlichen Beratung.

  3. Förderberatung der ILB

    Danach unterstützt die Förderberatung der ILB Sie dabei, die Antragsunterlagen zu vervollständigen.

  4. Antrag im Kundenportal

    Sie registrieren Ihr Unternehmen im ILB-Kundenportal, füllen den Antrag online aus und laden die Unterlagen hoch, darunter Vorhabenbeschreibung, Beiblätter zu den Ausgaben, die Bestätigung der fachlichen Beratung und die Angaben zur KMU-Bewertung. Eingereicht wird ausschließlich über das Kundenportal.

  5. Antragseingangsbestätigung

    Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung. Sie ist noch keine Zusage. Ab jetzt dürfen Sie auf eigenes Risiko Leistungen beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen.

  6. Prüfung und Zuwendungsbescheid

    Zuerst prüft und bewertet die WFBB das Vorhaben fachlich, danach prüft die ILB den Antrag. Fehlen Unterlagen oder Informationen, melden sich WFBB oder ILB. Fordert die ILB Unterlagen nach, können Sie diese über das Kundenportal einreichen. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit Auflagen.

  7. Umsetzung, Nachweis, Auszahlung

    Sie setzen das Vorhaben um und bezahlen die Leistungen. Zum Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis im Kundenportal ein. Nach dessen Prüfung zahlt die ILB den Zuschuss im Erstattungsprinzip aus, vorbehaltlich des Prüfergebnisses.

Nach dem Projekt: Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg bleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige ersetzt.

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Was nicht gefördert wird

Die ILB nennt eine Reihe von Ausschlüssen. Für Hotels sind diese am wichtigsten:

  • Projekte, die vor dem Antrag begonnen haben
  • Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR
  • Planung, Erstellung, Erweiterung und Pflege von Standard-Webseiten
  • Standard-Online-Marketing
  • Telefonanlagen und Mail-Server
  • Reparatur und Ersatzbeschaffung sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • manuelle Übertragung vorhandener Inhalte und Contentpflege
  • Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen

Die vollständige Liste steht auf der Programmseite der ILB.

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Drei Stolpersteine

Zu früh begonnen. Ein Projekt, das vor dem Antrag begonnen hat, fördert BIG-Digital nicht. Beginnen dürfen Sie nach der Antragseingangsbestätigung, und dann auf eigenes Risiko.

Vorfinanzierung vergessen. Der Zuschuss fließt erst nach dem Verwendungsnachweis. Bis dahin trägt Ihr Hotel die gesamten Ausgaben.

Unterlagen unvollständig. Vollständige Antragsunterlagen halten nach Angaben der ILB die Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten kurz. Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die ILB nicht.

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Was 5213 LABS übernimmt und was nicht

Wir arbeiten das Vorhaben mit Ihnen aus: welcher Ablauf, welches Ziel, welcher Ausgabenplan. Als Dienstleister liefern wir Analyse, Umsetzung und Schulung und stellen die Unterlagen bereit, die Sie für Antrag und Verwendungsnachweis von uns brauchen.

Antragsteller ist Ihr Hotel, und über den Zuschuss entscheidet die ILB. Wir sagen keine Förderung zu.

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Quellen und Stand

Alle Angaben stammen von der Programmseite der ILB. Die Förderrichtlinie gilt bis 30.06.2027. Ändert sich das Programm, passen wir diesen Ratgeber an.

Nächster Schritt

Welcher Ablauf kostet jede Woche die meisten Stunden?

20 Minuten. Ein Ablauf. Eine klare nächste Stufe.