
Brandenburg · BIG-Digital für Hotels
Digitalisierung im Hotel, mit Zuschuss über BIG-Digital.
Housekeeping, Mängel und Übergaben sollen im Hotel nicht mehr an Zetteln und Zurufen hängen. Wir priorisieren den Ablauf, setzen passende Schritte um und begleiten den Förderweg über BIG-Digital. Über den Zuschuss entscheidet die ILB.
01 / Ausgangslage
Ausgangslage
Hotels in Brandenburg steuern Zimmer, Mängel und Schichtwechsel über gewachsene Abläufe. Zwischen Housekeeping, Technik und Rezeption gehen Informationen bei Übergaben verloren. Gefördert werden kann ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg; die Einzelheiten regelt die Richtlinie der ILB.
02 / Woran es hakt
Woran es hakt
- Die Rezeption erfährt per Anruf, welche Zimmer fertig sind.
- Für den BIG-Digital-Antrag müssen Hotelablauf, Vorhaben und Nachweise zusammenpassen.
- Technikangebote erklären Systeme, aber nicht den Ablauf im Hotel.
Förderung
Bis zu 50 % Zuschuss über BIG-Digital
Wenn klar ist, welcher Ablauf sich ändern soll, prüfen wir den Förderweg: für die Beratung zur Analyse der Abläufe, für die Umsetzung und, zusammen mit der Umsetzung, für die Schulung des Teams. Wir begleiten vom Pflichtgespräch bei der WFBB bis zum Antrag bei der ILB. Die Entscheidung trifft die ILB.
Bis zu 50 % Höchstfördersatz auf die förderfähigen Ausgaben für Beratung, Umsetzung und die Schulung zur Umsetzung, als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Förderbeträge
BIG-Digital auf einen Blick
Untergrenze: 5.000 EUR
Vorhaben mit weniger zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert
Beratung: 50.000 EUR
höchster Zuschuss für ein Beratungsprojekt, Laufzeit sechs Monate
Implementierung: 250.000 EUR
höchster Zuschuss für ein Digitalisierungsprojekt, Laufzeit zwei Jahre
Schulung: 50.000 EUR
höchster Zuschuss für die Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt, Laufzeit sechs Monate, begleitend zur Umsetzung bis zu zwei Jahre
Laufzeit: 30.06.2027
bis zu diesem Tag gilt die Förderrichtlinie
Ratgeber
BIG-Digital beantragen: der Weg in sieben Schritten
Vom Pflichtgespräch bei der WFBB bis zur Auszahlung, mit den Unterlagen und den typischen Stolpersteinen.
Zum RatgeberSo läuft der Weg
Was für den Antrag gilt
Die Zahlen oben und jede Aussage hier stammen von der Programmseite der ILB, jeweils mit Prüfdatum.
Über einen Antrag auf BIG-Digital entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 5213 LABS ist Dienstleister und keine Bewilligungsstelle.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg. Das Ergebnis muss dieser Betriebsstätte zugutekommen.
Vor dem Antrag ist ein Gespräch bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) Pflicht; die ILB nennt es Erstgespräch. Danach unterstützt die Förderberatung der ILB beim Vervollständigen des Antrags.
Beratung, Implementierung und Qualifizierung sind im Programm getrennte Bestandteile. Eine Analyse ist deshalb nicht automatisch eine Umsetzung und eine Umsetzung nicht automatisch eine Schulung.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 EUR fördert das Programm nicht.
Gefördert wird im Erstattungsprinzip: Sie beauftragen, bezahlen und weisen nach, die Auszahlung folgt danach. Der Betrag muss also vorfinanziert werden.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach der Antragseingangsbestätigung der ILB beginnen, und dann auf eigenes Risiko: Die Bestätigung ist noch keine Förderzusage.
Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben, die vor dem Antrag begonnen haben, Standard-Webseiten, Standard-Online-Marketing und Mail-Server. Die vollständige Liste steht bei der ILB.
Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung, und niemand außerhalb der ILB kann eine Bewilligung zusagen, auch 5213 LABS nicht.
5213 LABS erteilt keine Förderzusage. Die Arbeit ist unabhängig von einer Förderung kalkuliert; bleibt die Bewilligung aus, ändert das den Auftrag nicht rückwirkend.
03 / Vorgehen
Vorgehen
- 01
Pflichtgespräch bei der WFBB, das die ILB vor dem Antrag verlangt.
- 02
Antrag im Kundenportal der ILB, mit Vorhabenbeschreibung und Ausgabenplan.
- 03
Nach der Antragseingangsbestätigung: Prozessanalyse, Umsetzung und Schulung des Teams.
- 04
Nachweise für die Auszahlung, die nach dem Verwendungsnachweis folgt.
Abgrenzung
Über einen Antrag entscheidet allein die ILB. 5213 LABS erteilt keine Förderzusage und rechnet nicht mit einer Bewilligung.
04 / Ergebnis
Ergebnis
Sie wissen, welcher Ablauf sich lohnt, was er kostet und welchen Anteil der Zuschuss tragen kann.
05 / Anwendungsfälle
Anwendungsfälle
A/02 Zimmerstatus per Scan an der Tür
Welche Zimmer sind fertig? Die Rezeption ruft durch, das Housekeeping antwortet zwischen zwei Betten.
Start per Scan an der Zimmertür, Ende mit einem Tipp. Rezeption und Hausdame sehen den Stand, ohne nachzufragen.
A/04 Übergabe zwischen Schichten und Abteilungen
Ein Auftrag landet an der Rezeption statt in der Technik und bleibt liegen. Was die Frühschicht wusste, fehlt der Spätschicht.
Übergabe mit Grund an die richtige Abteilung oder Schicht. Der Verlauf bleibt nachlesbar, die abgebende Seite sieht, ob es erledigt ist.
Gibt es einen Zuschuss für die Digitalisierung im Hotel?
Ja, in fünf Ländern. In Brandenburg über BIG-Digital: bis zu 50 % für Beratung, Umsetzung und die Schulung zur Umsetzung. In Mecklenburg-Vorpommern über die KI-Förderung des Landes: bis zu 50 % für die Einführung einer KI-Lösung. In Bayern über den Digitalbonus: bis zu 50 % für die Digitalisierung kleiner Betriebe, höchstens 30.000 EUR. In Sachsen über den Digitalisierungszuschuss der SAB: bis zu 50 % für kleine Betriebe, mit Tarifbindung mehr, aber nur noch für Vorhaben in Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. In Schleswig-Holstein über die DKU-Förderung der WTSH: bis zu 40 % für Betriebe, die weniger als 50 Beschäftigte haben. Ein Haus, das nur in Berlin liegt, fällt in keines der fünf Programme: Jedes verlangt Sitz, Betriebsstätte oder das Vorhaben im jeweiligen Land. Ob Ihr Vorhaben passt, prüfen in Brandenburg WFBB und ILB, in Mecklenburg-Vorpommern die TBI, in Bayern die Bezirksregierung, in Sachsen die SAB und in Schleswig-Holstein die WTSH.
Wie hoch ist der Zuschuss über BIG-Digital?
Höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Vorhaben unter 5.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert. Je Projekt gilt ein Höchstzuschuss: Beratung 50.000 EUR, Implementierung 250.000 EUR, Schulung 50.000 EUR, gefördert nur im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. Die ILB entscheidet im Einzelfall.
Darf ich vor der Bewilligung anfangen?
Erst nach der Antragseingangsbestätigung der ILB, und dann auf eigenes Risiko: Die Bestätigung ist noch keine Zusage. Vorhaben, die vor dem Antrag begonnen haben, werden nicht gefördert.
Was fördert BIG-Digital nicht?
Unter anderem Vorhaben, die vor dem Antrag begonnen haben, Vorhaben unter 5.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben, Standard-Webseiten, Standard-Online-Marketing und Mail-Server. Die vollständige Liste steht bei der ILB.
Können Sie eine Förderung zusagen?
Nein. Über einen Antrag entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Einzelfall. 5213 LABS ist Dienstleister, nicht Bewilligungsstelle, und verspricht keine Bewilligung.
Welcher Ablauf kostet jede Woche die meisten Stunden?