Zuschuss für die Digitalisierung im Hotel.
Fünf Landesprogramme kommen für Hotels in Frage: BIG-Digital in Brandenburg für Beratung, Umsetzung und die Schulung zur Umsetzung, die KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern für die Einführung einer KI-Lösung, der Digitalbonus in Bayern und die DKU-Förderung in Schleswig-Holstein für die Digitalisierung kleiner Betriebe sowie der Digitalisierungszuschuss in Sachsen, den es nur noch im Raum Leipzig gibt.
01 / Ausgangslage
Ausgangslage
Welches Programm passt, hängt vom Standort ab: BIG-Digital verlangt Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, die KI-Förderung MV eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, in der das Vorhaben überwiegend umgesetzt wird, der Digitalbonus eine Betriebsstätte in Bayern, der Digitalisierungszuschuss ein Vorhaben in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig oder im Landkreis Nordsachsen und die DKU-Förderung Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Ein Haus, das nur in Berlin liegt, fällt deshalb in keines der fünf Programme. Alle fünf verlangen den Antrag, bevor das Vorhaben beginnt.
02 / Woran es hakt
Woran es hakt
- Förderseiten nennen Programme, aber selten, was ein Hotel konkret beantragen kann.
- Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer die aktuelle Programmseite.
| Programmmerkmal | Brandenburg: BIG-Digital | Mecklenburg-Vorpommern: KI-Förderung | Bayern: Digitalbonus | Sachsen: Digitalisierungszuschuss | Schleswig-Holstein: DKU |
|---|---|---|---|---|---|
| Bewilligung | ILB | TBI | Bezirksregierung am Ort der Maßnahme | SAB | WTSH |
| Standort | Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg | Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, Vorhaben überwiegend dort | Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird | nur Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen; im übrigen Sachsen Antragsstopp seit 17.07.2026 | Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein |
| Betriebsgröße | kleine und mittlere Unternehmen | bis 100 Mitarbeiter | weniger als 50 Mitarbeiter | kleine und mittlere Unternehmen | weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme |
| Fördersatz | 50 % | 50 % | 50 % | bis zu 50 % für kleine Unternehmen, mit Tarifbindung 10 Prozentpunkte mehr | bis zu 40 % im Modul Umsetzung |
| Höchstbetrag | Beratung 50.000 EUR, Implementierung 250.000 EUR, Schulung 50.000 EUR | 50.000 EUR je Vorhaben | Standard 7.500 EUR, Plus 30.000 EUR | Ausgaben bis 60.000 EUR für kleine Unternehmen; das ist nicht der Zuschuss. Mittlere Unternehmen: bis zu 35 %, Ausgaben bis 100.000 EUR | Ausgaben bis 200.000 EUR; das ist nicht der Zuschuss |
| Untergrenze | 5.000 EUR | 15.000 EUR (bis einschließlich 50 Mitarbeiter), 20.000 EUR (über 50 Mitarbeiter) | 4.000 EUR, Plus ab 15.000 EUR | 5.000 EUR | 10.000 EUR |
| Gefördert wird | Beratung, Umsetzung und die Schulung zur Umsetzung | die Einführung einer KI-Lösung, Beratung und Schulung nur als Teil davon | die Digitalisierung kleiner Betriebe, Beratung und Schulung nur zusammen mit der Umsetzung | Planung, Umsetzung, Software und Hardware, Einführung mit Schulung | die Umsetzung einer Lösung samt IT-Sicherheit; den Antrag stellt das Hotel ohne Hilfe des Dienstleisters |
| Laufzeit | bis 30.06.2027 | 30.06.2026 bis 31.12.2027 | bis 31.12.2027 | kein Enddatum veröffentlicht | kein Enddatum auf der Programmseite |
| Mehr | Brandenburg: BIG-Digital | Mecklenburg-Vorpommern: KI-Förderung | Bayern: Digitalbonus | Sachsen: Digitalisierungszuschuss | Schleswig-Holstein: DKU |
Wie der Antrag abläuft, zeigen die Ratgeber BIG-Digital beantragen, KI-Förderung MV beantragen, Digitalbonus Bayern beantragen, Digitalisierungszuschuss Sachsen beantragen und DKU Schleswig-Holstein beantragen.
03 / Vorgehen
Vorgehen
- 01
Standort und Vorhaben klären.
- 02
Das passende Programm wählen und die Bedingungen an der offiziellen Quelle prüfen.
- 03
Den Antrag vor Beginn vorbereiten; entscheiden lassen die Bewilligungsstellen.
Abgrenzung
Keine Förderzusage. Über Anträge entscheiden die ILB in Brandenburg, die TBI in Mecklenburg-Vorpommern, die Bezirksregierungen in Bayern, die SAB in Sachsen und die WTSH in Schleswig-Holstein.
04 / Ergebnis
Ergebnis
Sie wissen, welches Programm zu Ihrem Haus passt und wo Sie die geltenden Bedingungen nachlesen.
Gibt es einen Zuschuss für die Digitalisierung im Hotel?
Ja, in fünf Ländern. In Brandenburg über BIG-Digital: bis zu 50 % für Beratung, Umsetzung und die Schulung zur Umsetzung. In Mecklenburg-Vorpommern über die KI-Förderung des Landes: bis zu 50 % für die Einführung einer KI-Lösung. In Bayern über den Digitalbonus: bis zu 50 % für die Digitalisierung kleiner Betriebe, höchstens 30.000 EUR. In Sachsen über den Digitalisierungszuschuss der SAB: bis zu 50 % für kleine Betriebe, mit Tarifbindung mehr, aber nur noch für Vorhaben in Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. In Schleswig-Holstein über die DKU-Förderung der WTSH: bis zu 40 % für Betriebe, die weniger als 50 Beschäftigte haben. Ein Haus, das nur in Berlin liegt, fällt in keines der fünf Programme: Jedes verlangt Sitz, Betriebsstätte oder das Vorhaben im jeweiligen Land. Ob Ihr Vorhaben passt, prüfen in Brandenburg WFBB und ILB, in Mecklenburg-Vorpommern die TBI, in Bayern die Bezirksregierung, in Sachsen die SAB und in Schleswig-Holstein die WTSH.
Wie hoch ist der Zuschuss über BIG-Digital?
Höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Vorhaben unter 5.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert. Je Projekt gilt ein Höchstzuschuss: Beratung 50.000 EUR, Implementierung 250.000 EUR, Schulung 50.000 EUR, gefördert nur im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. Die ILB entscheidet im Einzelfall.
Wie hoch ist der KI-Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern?
Höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 50.000 EUR je Vorhaben, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen 15.000 EUR (bis einschließlich 50 Mitarbeiter) bzw. 20.000 EUR (über 50 Mitarbeiter) überschreiten. Die TBI entscheidet im Einzelfall.
Wird auch die Beratung gefördert?
Nur als Teil der KI-Einführung. Gefördert werden Hard- und Software für die KI-Lösung; Beratung und die Schulung von Multiplikatoren zählen nur, wenn sie für diese Lösung zwingend erforderlich sind. Eine Prozessanalyse allein ist nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?
Höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 7.500 EUR, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 EUR. Maßnahmen unter 4.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert.
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