Ratgeber · Digitalbonus Bayern

Digitalbonus Bayern beantragen: der Weg für Hotels.

Den Digitalbonus beantragt Ihr Hotel selbst, online bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt wird, angemeldet mit dem ELSTER-Unternehmenskonto. Antragsberechtigt sind kleine Betriebe: weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 EUR, im Digitalbonus Plus für ein KI-Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 EUR. Beauftragen dürfen Sie erst nach der Eingangsbestätigung.

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Passt mein Hotel?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also gewerbesteuerpflichtige Betriebe: weniger als 50 Mitarbeiter, gezählt in Vollzeitäquivalenten, und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR, jeweils laut letztem Jahresabschluss. Teilzeit- und Saisonkräfte zählen anteilig mit, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit nicht. Größere Häuser fördert der Digitalbonus nicht.

Das Unternehmen braucht eine Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird. Hotels, Resorts und Ferienanlagen stehen nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Branchen; Kliniken und Sanatorien schon. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Je Unternehmen sind zwei Anträge möglich: einer für Digitalisierung und einer für IT-Sicherheit. Vorhaben, die schon aus einem anderen öffentlichen Programm gefördert werden, sind ausgeschlossen. Öffentliche Darlehen und Bürgschaften zählen nicht dazu, ebenso wenig die Eigenmittelprogramme von LfA und KfW wie der Universalkredit.

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Standard oder Plus?

Der Digitalbonus kennt zwei Varianten mit demselben Fördersatz von bis zu 50 %. Maßnahmen unter 4.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert.

  • Digitalbonus Standard

    Zuschuss bis zu 7.500 EUR · Fördersatz bis zu 50 %

    Für einen einzelnen Ablauf, der digital wird, etwa der Housekeeping-Plan aus An- und Abreisen oder Mängel und Aufträge an einem Ort. Auch der Kauf einer am Markt verfügbaren Branchensoftware mit Einrichtung und Anpassung gehört hierher.

  • Digitalbonus Plus

    Zuschuss bis zu 30.000 EUR · ab 15.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben

    Für ein Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, dessen Schwerpunkt inhaltlich und bei den Kosten etwa auf Künstlicher Intelligenz liegt. Im Hotel etwa: Gästeanfragen, die ein auf Ihr Haus angepasstes Sprachmodell zuordnet und für die Antwort vorbereitet, die Ihr Team freigibt. Der bloße Kauf einer fertigen Software genügt dafür nicht.

Für Plus fragt der Antrag nach der Ausgangslage und den Problemen, die KI lösen soll, nach der Lösung und dem Anteil der KI an Inhalt und Kosten, nach den Verbesserungen gegenüber herkömmlichen Systemen und nach dem besonderen Innovationsgehalt: welches KI-Modell, wie weit angepasst, welche Daten und wie die Qualität der Ergebnisse gesichert wird.

Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 EUR, kann auch ein innovatives Vorhaben als Standard beantragt werden. Den Digitalbonus Plus gibt es je Unternehmen insgesamt nur einmal. Ob ein Vorhaben Plus wird, entscheidet die Bezirksregierung; sprechen Sie vorher mit ihr.

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Der Weg in sieben Schritten

So beschreiben die Seiten des Programms den Weg, ergänzt um das, worauf es im Hotel ankommt.

  1. Vorhaben und Angebote vorbereiten

    Halten Sie fest, wie der Ablauf heute läuft, welche Lösung kommen soll und was sich danach ändert; genau das fragt der Antrag ab. Holen Sie Angebote externer Anbieter ein. Lizenz- und Systemservicegebühren sind höchstens für 18 Monate förderfähig; lassen Sie das Angebot entsprechend aufschlüsseln. Beratung, die zur Planung zwingend vor dem Antrag nötig ist, darf schon jetzt stattfinden.

  2. Bei Plus: Gespräch mit der Bezirksregierung

    Wollen Sie den Digitalbonus Plus beantragen, wenden Sie sich vor dem Antrag an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt wird. Die Ansprechpartner nennt die Kontaktseite des Programms.

  3. ELSTER-Unternehmenskonto

    Der Antrag ist nur mit einem gültigen ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens möglich. Über dieses Konto kommen später auch die Bescheide. Wer noch keines hat, legt es rechtzeitig an.

  4. Antrag online zum Monatsfenster

    Sie wählen die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme umgesetzt wird, und stellen den Antrag online. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst; Dritte dürfen das nicht. Anträge werden über ein monatliches Kontingent angenommen. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter; einen begonnenen Antrag können Sie bis dahin auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern.

  5. Eingangsbestätigung, dann beauftragen

    Nach dem Absenden kommt die Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Erst ab jetzt dürfen Sie beauftragen, und das auf eigenes Risiko: Die Bestätigung ist noch keine Zusage. Kommt keine Bestätigung, beginnen Sie nicht und melden sich bei der Bezirksregierung.

  6. Bescheid und Umsetzung

    Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; eine feste Bearbeitungsdauer nennt das Programm nicht. Der Zuwendungsbescheid kommt digital in Ihr ELSTER-Unternehmenskonto. Danach setzen Sie das Vorhaben innerhalb von 18 Monate um und bezahlen alle Rechnungen.

  7. Auszahlungsantrag

    Nach Abschluss stellen Sie einen einzigen Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung bei der Bezirksregierung, die bewilligt hat, online und ohne Post. Abschlagszahlungen gibt es nicht. Einen Verwendungsnachweis verlangt die Bezirksregierung bei einem Zuschuss über 10.000 EUR oder im Rahmen einer Stichprobe.

Für die Umsetzung bleiben 18 Monate ab dem Zuwendungsbescheid; in dieser Zeit müssen auch alle Rechnungen bezahlt sein. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich; zuständig ist die Bezirksregierung.

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Was nicht gefördert wird

Das Programm nennt Ausgaben, die nicht förderfähig sind. Für Hotels sind diese am wichtigsten:

  • Maßnahmen, die schon begonnen haben; als begonnen gilt schon ein mündlicher Auftrag
  • Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme
  • IKT-Hardware wie PCs, Tablets und Drucker; Ausnahmen gibt es nur für Roboter und für die IT-Sicherheit
  • Standard-Webseiten und Standard-Webshops ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Newsletter und Anzeigen, dazu Grafik und Texte
  • Lizenz- und Systemservicegebühren für mehr als 18 Monate
  • Mietkauf und Leasing
  • Ersatzbeschaffungen
  • eigene Personal- und Entwicklungskosten
  • Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters
  • Beratung und Schulung ohne Umsetzung einer Lösung

Die vollständige Liste steht auf der Seite des Förderprogramms.

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Fünf Stolpersteine

Zu früh beauftragt. Als begonnen gilt eine Maßnahme schon mit einer verbindlichen Bestellung oder einem Auftrag, auch mündlich. Vor der Eingangsbestätigung ist auch eine Zusage am Telefon zu früh.

Abo länger als 18 Monate. Viele Werkzeuge laufen im Abo. Gefördert werden Lizenz- und Systemservicegebühren nur für diesen Zeitraum; ein Angebot über drei Jahre muss entsprechend aufgeschlüsselt sein.

Plus ohne KI-Schwerpunkt. Der bloße Kauf einer am Markt verfügbaren Branchensoftware gilt nicht als innovativ. Der Schwerpunkt muss inhaltlich und bei den Kosten auf der KI liegen.

ELSTER-Konto zu spät. Ohne gültiges ELSTER-Unternehmenskonto lässt sich kein Antrag stellen.

Kontingent verpasst. Ist das Monatskontingent ausgeschöpft, nimmt das Formular erst im Folgemonat wieder Anträge an. Halten Sie Angebote und Beschreibung fertig, damit der Antrag zu Beginn des nächsten Fensters abgeschickt werden kann.

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Was 5213 LABS übernimmt und was nicht

Wir nehmen den Ablauf mit Ihnen auf, planen die Lösung und liefern Angebot und Beschreibung, die Sie für den Antrag brauchen, bei Plus auch zum KI-Modell, zu den Daten und zur Qualitätssicherung. Nur Beratung, die zur Planung des Projekts zwingend vor dem Antrag nötig ist, darf schon vorher stattfinden. Nach der Eingangsbestätigung setzen wir um und schulen Ihr Team.

Den Antrag stellt Ihr Hotel selbst, und über den Zuschuss entscheidet die Bezirksregierung. Wir sagen keine Förderung zu.

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Quellen und Stand

Alle Angaben stammen von den Seiten des Digitalbonus Bayern, aus den Vollzugshinweisen zur Richtlinie und aus dem Musterantrag. Das Programm läuft bis 31.12.2027. Ändert sich das Programm, passen wir diesen Ratgeber an.

Nächster Schritt

Welcher Ablauf kostet jede Woche die meisten Stunden?

20 Minuten. Ein Ablauf. Eine klare nächste Stufe.