Ratgeber · Digitalisierungszuschuss Sachsen

Digitalisierung Zuschuss Sachsen beantragen: der Weg für Hotels.

Den Digitalisierungszuschuss beantragt Ihr Hotel selbst, im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Anträge nimmt die SAB derzeit nur noch für Vorhaben in folgendem Gebiet an: Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. Ein kleines Hotel erhält bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 60.000 EUR betragen dürfen; diese Summe ist die Obergrenze der Ausgaben, nicht der Zuschuss. Mit Tarifbindung steigt der Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Beauftragen dürfen Sie erst nach der Bestätigungsmail der SAB, und für die Umsetzung bleiben 12 Monate.

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Passt mein Hotel?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte in Sachsen. Ein Hotel gehört dazu. Begünstigt ist nur die sächsische Betriebsstätte; nutzen auch Häuser außerhalb Sachsens die Lösung, werden die Ausgaben aufgeteilt oder gekürzt.

Entscheidend ist derzeit der Ort. Seit dem 17.07.2026 gilt im übrigen Sachsen ein Antragsstopp, unter anderem für Dresden, Chemnitz, Bautzen, Görlitz, Meißen und Zwickau. Anträge nimmt die SAB nur noch hierfür an: Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen. Wann der Stopp endet, ist nicht bekannt. Liegt Ihr Hotel außerhalb dieses Gebiets, hilft Ihnen dieser Ratgeber im Moment nicht weiter.

Zwischen Ihrem Hotel und dem Dienstleister darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht; die SAB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs.

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Was gefördert wird

Gefördert werden Fremdleistungen für Planung, Konzeption, Vorbereitung und Umsetzung, die dafür nötige Software und Hardware, auch als Miete oder Software as a Service, und die Einführung der Lösung einschließlich Schulung des Teams.

  • Transformationsprojekt

    Fördersatz bis zu 50 %, mit Tarifbindung mehr · Ausgaben bis 60.000 EUR · mittlere Unternehmen bis zu 35 %, Ausgaben bis 100.000 EUR

    Für ein Vorhaben, das einen Ablauf im Haus spürbar digitaler macht, etwa Gästeanfragen, die an einem Ort ankommen und mit vorbereiteter Antwort bei Ihrem Team landen, oder der Housekeeping-Plan, der sich aus An- und Abreisen selbst ergibt. Das ist für die meisten Hotels der passende Weg.

  • Heranführungsprojekt

    bis zu 60 %, Ausgaben bis 10.000 EUR

    Nur für Kleinstunternehmen, die mit der Digitalisierung erst beginnen. Für ein kleines Haus, das bisher fast alles auf Papier und am Telefon erledigt, kann das der erste Schritt sein.

Der Antrag muss nachvollziehbar zeigen, wie das Vorhaben das Digitalisierungsniveau Ihres Hauses verbessert, am besten mit einem Vergleich von Ist und Soll. Die Einführung allgemein üblicher Standards gilt dabei nicht als Verbesserung. Schulung darf höchstens 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen.

Laufzeitlizenzen müssen mindestens 24 Monate laufen; gefördert wird nur der Anteil, der in den Durchführungszeitraum fällt. Zusätzlich zu den direkten Ausgaben erkennt die SAB eine Pauschale von 7 % für indirekte Kosten an. Unter 5.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben wird nicht gefördert.

Ist Ihr Hotel während der gesamten Projektlaufzeit tarifgebunden oder vergütet es tarifgleich, steigt der Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Der Mindestlohn allein genügt dafür nicht; den Nachweis legen Sie mit dem Antrag vor.

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Der Weg in sechs Schritten

So beschreiben die Programmseite der SAB und die Förderrichtlinie den Weg, ergänzt um das, worauf es im Hotel ankommt.

  1. Vorhaben, Ist und Soll, Angebote

    Halten Sie fest, wie der Ablauf heute läuft, welche Lösung kommen soll und was sich danach im Betrieb ändert. Holen Sie Angebote externer Anbieter ein. Laufzeitlizenzen müssen mindestens 24 Monate laufen, und Schulung darf höchstens 20 % der Ausgaben ausmachen; lassen Sie die Angebote entsprechend aufschlüsseln. Unterschreiben Sie noch nichts.

  2. Antragsgebiet und Tarifbonus prüfen

    Prüfen Sie, ob die begünstigte Betriebsstätte im Antragsgebiet liegt. Ist Ihr Hotel tarifgebunden oder vergütet es tarifgleich, halten Sie den Nachweis bereit, damit der höhere Fördersatz greift.

  3. Antrag im Förderportal der SAB

    Der Antrag geht ausschließlich über das Förderportal der SAB ein, rechtsverbindlich unterschrieben und mit den nötigen Unterlagen: Beschreibung des Vorhabens mit Ist und Soll, Angebote und Kostenplan. Den Antrag stellt Ihr Hotel selbst.

  4. Bestätigungsmail, dann beauftragen

    Die SAB bestätigt den Eingang per E-Mail. Erst danach dürfen Sie beauftragen, und das auf eigenes Risiko: Die Bestätigung ist noch keine Bewilligung.

  5. Bescheid und Umsetzung

    Die SAB bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und entscheidet per Bescheid. Für die Umsetzung bleiben 12 Monate, nicht verlängerbar. In dieser Zeit wird die Lösung geliefert, eingerichtet und Ihr Team geschult.

  6. Verwendungsnachweis und Erstattung

    Gefördert wird im Erstattungsprinzip: Sie bezahlen die Rechnungen, weisen die Ausgaben im Förderportal nach, dann zahlt die SAB aus. Zwischenauszahlungen gibt es nicht; der Betrag muss also vorfinanziert werden.

Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate und ist nicht verlängerbar. Ist der Zweck bis dahin nicht erfüllt, wird nicht ausgezahlt. Planen Sie die Umsetzung deshalb so, dass Lieferung, Einrichtung und Schulung sicher in diese Zeit passen.

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Was nicht gefördert wird

Die Förderrichtlinie nennt Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind. Für Hotels sind diese am wichtigsten:

  • Vorhaben, die schon begonnen haben; als Beginn gilt schon ein Vertragsabschluss oder die Zahlung einer Rechnung
  • Standard-Webseiten und Standard-Marketing
  • Vorhaben, die direkt den Umsatz steigern sollen
  • Maschinen und Anlagen mit eingebauter Software
  • Software-Serviceverträge
  • eigenes Personal
  • Leistungen von Dienstleistern, mit denen Ihr Hotel persönlich oder wirtschaftlich verflochten ist

Die vollständige Liste steht in der Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss.

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Fünf Stolpersteine

Hotel außerhalb des Antragsgebiets. Maßgeblich ist die begünstigte Betriebsstätte. Ein Hotel in Dresden oder im Erzgebirge kann derzeit keinen Antrag stellen, auch wenn das Unternehmen anderswo in Sachsen sitzt.

Zu früh beauftragt. Als Beginn gilt schon ein unterschriebener Vertrag oder eine bezahlte Rechnung. Wer vor der Bestätigungsmail der SAB beginnt, verliert die Förderung.

Die Obergrenze als Zuschuss gelesen. 60.000 EUR ist die Obergrenze der Ausgaben eines Transformationsprojekts, nicht der Betrag, den Sie erhalten. Der Zuschuss ist der Fördersatz auf diese Ausgaben.

Zu knapp geplant. 12 Monate lassen sich nicht verlängern. Eine Lösung, die erst in der Hochsaison eingeführt werden kann, gehört in einen anderen Zeitplan.

Nicht vorfinanziert. Ausgezahlt wird erst nach dem Nachweis, und Zwischenauszahlungen gibt es nicht. Ihr Hotel bezahlt alle Rechnungen zunächst selbst.

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Was 5213 LABS übernimmt und was nicht

Vor dem Antrag führen wir ein Erstgespräch, nehmen den Ablauf mit Ihnen auf und liefern das Angebot mit einer Leistungsbeschreibung, die Ist und Soll beschreibt. Das geschieht ohne Auftrag, denn schon ein Vertrag gilt als Beginn. Bezahlte Planung, Umsetzung und Schulung beginnen erst nach der Bestätigungsmail der SAB, innerhalb des Durchführungszeitraums.

Den Antrag stellt Ihr Hotel selbst im Förderportal, und über den Zuschuss entscheidet die SAB. Wir sagen keine Förderung zu. Unsere Arbeit ist unabhängig von einer Förderung kalkuliert.

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Quellen und Stand

Alle Angaben stammen von der Programmseite der SAB und aus der Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss. Zur Laufzeit gilt: kein Enddatum veröffentlicht. Ändert sich das Programm oder das Antragsgebiet, passen wir diesen Ratgeber an.

Nächster Schritt

Welcher Ablauf kostet jede Woche die meisten Stunden?

20 Minuten. Ein Ablauf. Eine klare nächste Stufe.