Ratgeber · KI-Förderung MV

KI-Förderung in MV beantragen: der Weg für Hotels.

Die KI-Förderung des Landes beantragt Ihr Hotel elektronisch über das MV-Serviceportal; für die Anmeldung braucht das Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat. Gefördert wird die Einführung einer KI-Lösung, die zum überwiegenden Teil auf selbstlernenden Systemen beruht, mit 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 EUR je Vorhaben. Beginnen dürfen Sie erst, wenn der Antrag eingegangen ist. Über den Antrag entscheidet die TBI.

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Passt mein Hotel?

Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Betriebsgröße bis 100 Mitarbeiter, gezählt in Jahresarbeitseinheiten. Das Unternehmen braucht eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern, in der das Vorhaben umgesetzt wird, und das Vorhaben muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

Hotels, Resorts und Ferienanlagen gehören nicht zu den Branchen, die die TBI ausschließt; Kliniken und Sanatorien dagegen schon. Ausgeschlossen sind unter anderem auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und Unternehmen in einem Insolvenzverfahren. Gefördert wird je Unternehmen höchstens ein Vorhaben innerhalb von drei Jahren. Die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung müssen erfüllt sein, und dieselben Ausgaben dürfen nicht zusätzlich aus anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Mitteln gefördert werden.

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Zählt mein Vorhaben als KI-Vorhaben?

Das ist die wichtigste Frage. Der Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme beinhalten. Gemeint sind Verfahren, die auf maschinellem Lernen und neuronalen Netzen beruhen. Ausdrücklich zählen auch Systeme, die bei ihrer Entwicklung gelernt haben und im Einsatz nicht mehr lernen, zum Beispiel Sprachmodelle. Rein regelbasierte Systeme ohne Lernfähigkeit sind nicht zuwendungsfähig. Das Land nennt die Anwendungsbereiche ausdrücklich; für Hotels liegen diese nahe:

  • Kundenservice: Gästeanfragen zuordnen und Antworten vorbereiten, die Ihr Team freigibt
  • Wissens- und Supportsysteme: Hauswissen und Abläufe für das Team auf Abruf
  • Terminplanung und Disposition: der Housekeeping-Plan aus An- und Abreisen
  • Angebotserstellung: Gruppen- und Tagungsangebote vorbereiten
  • Kundenfeedback-Analyse: Gästebewertungen auswerten
  • Sprachassistenten und Website-Chatbots: Fragen zu Anreise, Parken oder Haustieren beantworten

Außerdem muss das Vorhaben den bisherigen Ablauf deutlich verbessern und so die Wettbewerbsfähigkeit stärken; das stellen Sie im Antrag dar. Den Nachweis der KI-Eigenschaften erbringt der Hersteller oder Händler der Software mit dem Antrag.

Beratung und die Schulung von Multiplikatoren werden nur als untergeordneter, zwingend erforderlicher Teil der KI-Lösung gefördert, nicht für sich allein. Ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt, entscheidet die TBI.

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Der Weg in sechs Schritten

So beschreiben Serviceportal und TBI den elektronischen Antrag, ergänzt um das, worauf es im Hotel ankommt.

  1. Vorhaben und Angebote vorbereiten

    Legen Sie fest, welcher Ablauf sich mit welcher KI-Lösung verbessern soll. Holen Sie Angebote für die beantragten Investitionen und Leistungen ein, dazu den Nachweis des KI-Einsatzes vom Hersteller oder Händler. Fotografieren Sie die Betriebsstätte und, sofern möglich, den heutigen Ablauf.

  2. Formulare ausfüllen

    Laden Sie das Antragsformular und die Anlagen zur KMU-Erklärung, zur De-minimis-Erklärung und zum Eigenanteil herunter, füllen Sie sie vollständig aus und speichern Sie sie lokal. Die TBI empfiehlt dafür eine aktuelle Version des Acrobat Readers statt des Browsers.

  3. Eigenanteil bestätigen lassen

    Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein; die TBI verlangt dafür eine Finanzierungsbestätigung. Die Anlage zum Eigenanteil wird ausgedruckt und unterschrieben, von Ihnen und von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Kreditinstitut. Danach scannen oder fotografieren Sie sie und laden sie mit hoch.

  4. ELSTER-Organisationszertifikat

    Mit diesem Zertifikat identifiziert sich Ihr Unternehmen im Antrag. Die meisten Unternehmen haben es für die Steuerdaten an das Finanzamt bereits; sonst erstellen Sie es über das ELSTER-Portal.

  5. Antrag im MV-Serviceportal

    Melden Sie sich mit dem Zertifikat über ‚Mein Unternehmenskonto‘ an, wählen Sie die Leistung KI-Förderprogramm, laden Sie Formulare und Anlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.

  6. Bescheid, Umsetzung, Mittelanforderung

    Mit dem Vorhaben beginnen Sie erst, wenn der Antrag eingegangen ist; vorher Begonnenes wird nicht gefördert. Bewilligt wird per Bescheid. Der Projektzeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Ausgezahlt wird über eine Mittelanforderung; Belege reichen Sie dabei zunächst grundsätzlich nicht ein, die TBI behält sich aber vor, im Rahmen regelmäßiger Stichproben die vollständigen Unterlagen anzufordern und zu prüfen.

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, ist der Antrag laut Serviceportal innerhalb von sechs Monaten zu bescheiden. Das gesamte Verfahren soll innerhalb von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen sein.

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Unterlagen auf einen Blick

Diese Unterlagen verlangt die TBI:

  • Antragsformular
  • Anlage KMU-Erklärung
  • Anlage De-minimis-Erklärung
  • Anlage Eigenanteil, unterschrieben und mitunterzeichnet
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Angebote für die beantragten Investitionen und Leistungen
  • Nachweis des KI-Einsatzes durch Hersteller oder Händler
  • Fotos der Betriebsstätte
  • Fotos des heutigen Ablaufs, sofern möglich

Weitere Unterlagen kann die TBI anfordern.

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Was nicht gefördert wird

Die TBI nennt Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind. Für Hotels sind diese am wichtigsten:

  • Standard-Hardware und Standard-Software wie PCs, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone oder Bürosoftware, wenn sie nicht zwingend notwendiger, untergeordneter Teil der KI-Lösung sind
  • Standard-Webseiten, die für sich allein beschafft werden
  • Software-Miete und Lizenzen, wenn der Vertrag kürzer als drei Jahre läuft
  • Ersatzbeschaffung für Systeme, die Sie schon nutzen, sofern sie nicht zwingend notwendiger Teil der KI-Lösung ist, und gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Eigenleistungen
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Mehrwertsteuer, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind

Die vollständige Liste steht in den Hinweisen für Antragsteller der TBI.

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Fünf Stolpersteine

Kein KI-Kern. Eine Automatisierung, die nur festen Regeln folgt, ist nach den Hinweisen der TBI nicht zuwendungsfähig.

Monatsabo statt Mindestlaufzeit. Viele KI-Werkzeuge laufen im Abo. Gefördert werden Miete und Lizenz nur, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre läuft und die Zahlung für diese Mindestlaufzeit vollständig im Bewilligungszeitraum geleistet wird.

Mitunterschrift zu spät. Die Anlage zum Eigenanteil braucht die Unterschrift eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Kreditinstituts. Ohne sie fehlt eine Pflichtunterlage.

Zu früh begonnen. Ein Vorhaben, das vor Eingang des Antrags begonnen hat, wird nicht gefördert.

Unterlagen unvollständig. Anträge, die innerhalb von einem Jahr nach Eingang durch Verschulden des Antragstellers nicht vervollständigt werden, sind im Regelfall abzulehnen.

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Was 5213 LABS übernimmt und was nicht

Wir prüfen mit Ihnen, welcher Ablauf sich für eine KI-Lösung eignet, planen die Lösung und liefern Angebot und technische Beschreibung für den Antrag. Danach setzen wir um und schulen Ihr Team.

Antragsteller ist Ihr Hotel, und über den Antrag entscheidet die TBI. Wir sagen keine Förderung zu.

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Quellen und Stand

Alle Angaben stammen aus dem MV-Serviceportal, von der Website der TBI und aus den Hinweisen für Antragsteller der TBI. Förderzeitraum: 30.06.2026 bis 31.12.2027. Ändert sich das Programm, passen wir diesen Ratgeber an.

Nächster Schritt

Welcher Ablauf kostet jede Woche die meisten Stunden?

20 Minuten. Ein Ablauf. Eine klare nächste Stufe.